21
Mrz
2007

Koran kontra BGB - Rechtfertigung für eheliche Gewalt?

justitia

"Er schlug sie, er droht ihr mit Mord: Eine aus Marokko stammende Deutsche wollte sich möglichst schnell von ihrem Mann scheiden lassen. Eine Richterin lehnte den Antrag ab. Der Grund: Schließlich sei die Züchtigung von Frauen im Koran vorgesehen."
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472849,00.html

"Das Frankfurter Amtsgericht hat dem Antrag auf Befangenheit gegen eine Richterin stattgegeben. Sie hatte sich in einem Scheidungsverfahren auf den Koran berufen und damit eheliche Gewalt gerechtfertigt."
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472966,00.html
Spon Forum

"Sevim Dagdelen: Koran rechtfertigt keine körperlichen Übergriffe."
http://www.politicallyincorrect.de/

"Dass die Familienrichterin in diesem Fall eine ganz offenkundig unzumutbare Härte ablehnte, kann Reinhard Singer, Professor für Familienrecht an der Humboldt-Universität Berlin nicht nachvollziehen. "Misshandlungen und Ehebruch sind die klassischen Fälle einer sofortigen Scheidung", sagte Singer dem Tagesspiegel. "Davon auszugehen, dass die Frau mit der Heirat im marokkanischen Kulturkreis gewissermaßen in die Misshandlung eingewilligt hat, ist absurd." Wer in Deutschland lebe, sagte Singer, für den gelten die deutschen Gesetze."

http://www.tagesspiegel.de/politik/justizskandal/

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