22
Mrz
2007

In Deutschland wird mit zweierlei Maß gemessen

Ates: Dann dachte ich: Im Grunde genommen hat sie nur das ausgesprochen, was in Deutschland längst Normalität ist, nämlich mit zweierlei Maß zu messen. Wie haben in vielen Lebensbereichen doppelte Standards. In der Schule können sich muslimische Mädchen vom Sport- und Schwimmunterricht, von Klassenfahrten befreien lassen. Polygamie unter Muslimen wird geduldet. Ehrenmord wird vor Gericht als Totschlag behandelt. Es ist haarsträubend, wenn jetzt Politiker sagen, solche Richtersprüche führten in ein Parallelgesellschaft. Wir sind doch längst mitten drin.

sueddeutsche.de: Welche Wirkung wird der Skandal auf die Muslime haben?

Ates: Die Verbände werden jetzt erklären müssen, ob der Vers 4,34 im Koran, in dem vom Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der Frau gesprochen wird, ob dieser Vers in der letzten Konsequenz bedeutet, die Frau darf geschlagen werden. Da werden viele muslimische Menschen sagen, das ist absurd, natürlich erlaubt der Koran das nicht. Die Fundamentalisten dürften das anders sehen.

sueddeutsche.de: Würden sich die Muslime in Hamburg, Berlin und Köln von einer Distanzierung der Verbände beeindrucken lassen?

Ates: Im Gegenteil. Ehemänner meiner ehemaligen Mandaten haben sich immer wieder auf den Koran berufen. Die werden sich von der Richterin jetzt noch bestätigt fühlen.
http://www.sueddeutsche.de/

"Ein alter Brauch aus ihrer Heimat? Warum sagen Sie das nicht gleich?"
karikatur_suppe


Nachrichten aus der Provinz:
Den beleidigten Konvertiten und Realitätsverweigerer wird in der Braunschweiger Zeitung ungewöhnlich viel Raum gegeben:

"Aus Sicht von Hans-Christian Heydecke vom Deutsch-Islamischen Institut in Celle ist der Fall ein Skandal. "Wer eine Frau schlägt, kann sich niemals auf den Koran berufen", sagt der Theologe, der 1987 zum Islam übergetreten ist.

Die Richterin beziehe sich auf einen Koran-Abschnitt, der an vielen anderen Stellen korrigiert werde. Dennoch werde er regelmäßig zitiert, um Muslime schlecht zu machen. Über frauenfeindliche Passagen der Bibel rege sich dagegen niemand auf. "Der Prophet hat Frauen geachtet", betont Heydecke.

Ähnlich urteilt Karin Babke-Hauk, Anwältin für Familienrecht in Braunschweig. "Wenn die Richterin schon den Koran zitiert, hätte sie auch Stellen nennen müssen, in denen er zu Respekt gegenüber Frauen aufruft."
http://www.newsclick.de/

Schüler erschlagen christliche Lehrerin

"Muslimische Schüler in Nigeria haben ihre christliche Lehrerin wegen einer angeblichen Beleidigung des Korans zu Tode geprügelt. Die Jugendlichen einer Schule im Bundesstaat Gombe im mehrheitlich muslimischen Norden des Landes hätten außerdem mehrere Klassenräume in Brand gesetzt und den Schuldirektor zusammengeschlagen, berichtete die nigerianische Zeitung „This Day“.

Die Lehrerin habe eine schriftliche Prüfung im Fach islamische Religionslehre beaufsichtigt und einen Schüler des Schummelns verdächtigt. Sie habe ihm seine Bücher abgenommen, unter anderem auch einen Koran. Dies habe die Schüler in Rage gebracht. Die Polizei nahm zwölf Verdächtige fest.

In Nigeria leben mehr als 250 Bevölkerungsgruppen, die 130 Millionen Einwohner sind je etwa zur Hälfte Christen und Muslime. Seit 1999 in mehreren nördlichen Bundesstaaten die islamische Rechtsprechung auch im Strafrecht eingeführt wurde, sind mehrere Tausend Menschen bei Unruhen getötet worden."

http://www.welt.de/

Unser Rechtssystem wird von islamistischen Kräften unterwandert

Die Entscheidung einer Frankfurter Richterin, eheliche Gewalt mit dem Koran zu verharmlosen, ist nach Überzeugung der Feministin Alice Schwarzer bei weitem kein Einzelfall. Die "Emma"-Herausgeberin fürchtet eine Aufweichung des bundesdeutschen Rechtssystems.

Alice Schwarzer: Die Begründung ist leider alles andere als ein Einzelfall. Es hat in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Urteile - sogar bei Mord - gegeben, die Täter im Namen "anderer Sitten" bzw. eines anderen "Kulturkreises" milder verurteilt oder gar freigesprochen haben. Vor dem Hintergrund der Sensibilisierung der letzten Zeit, auch wegen "Ehrenmorden", ist ein so offener Verstoß gegen das geltende Rechtssystem durch eine deutsche Richterin allerdings nun doch überraschend.

SPIEGEL ONLINE: Sehen Sie eine allgemeine Aufweichung des Grundgesetzes zugunsten religiöser Rechtsvorstellungen?

Alice Schwarzer: Ja, und diese Aufweichung unseres Rechtssystems ist keineswegs ein Zufall. Denn das geltende Rechtssystem wird seit langem systematisch von islamistischen Kräften unterwandert. Auch und gerade Konvertiten sind da sehr aktiv.

http://www.spiegel.de/

Nicht jede Kultur ist schützenswert

cartoon_flierswelt_0291 (c) flierswelt

"Der Begriff „Kultur“ hat in den vergangenen Jahrzehnten eine verhängnisvolle Karriere gemacht. „Kultur“ gilt demnach an und für sich als ein positiver Wert. Wer sich bei seinen Handlungen auf seine „Kultur“ beruft, kann sich in der aufgeklärten Öffentlichkeit von vorneherein des Verständnisses und einer gewissen ehrfürchtigen Zurückhaltung bei der Beurteilung seiner Taten sicher sein.
Diese ehrfürchtige Scheu rührt vom Trauma des Kolonialismus her. Weil damals die Sitten und Gebräuche unterworfener Völker verachtet und mit Füßen getreten wurden, will heute kein aufgeklärter Mensch mehr den Eindruck erwecken, er bringe fremden kulturellen Gepflogenheiten Geringschätzung entgegen.

Nicht jede Kultur ist schützenswert
Darüber wurde vergessen, dass Kulturen nicht voraussetzungslos schützenswert und unantastbar sind. Kulturen können vielmehr grausam, mörderisch und menschenunwürdig sein, und es ist die Pflicht der zivilisierten Menschheit, die Einzelnen vor der Unterwerfung unter brutale Gebote ihrer eigene Kultur zu schützen.
Ein Essayist hat die dunkle Seite der Kultur einmal in dem Aphorismus zugespitzt: „Zivilisation ist, wenn jemand, der einem anderen den Schädel eingeschlagen hat, vor Gericht gestellt wird. Kultur ist, wenn er aus dem Schädel seines Opfers eine schöne Trinkschale anfertigt.“

Die Menschenwürde steht über allen Rechten
Die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eines Menschen verstößt gegen die Menschenwürde und damit gegen die grundlegenden Menschenrechte. Diese sind universal und stehen absolut über allen Vorschriften, die aus einer bestimmten kulturellen Tradition abgeleitet werden. Wie Religionen sind Kulturen nur akzeptabel, wenn sie sich fähig zeigen, diese Vorherrschaft des universalen Rechts anzuerkennen und umzusetzen.
Doch längst haben sich Unterdrücker und Menschenschinder jeglicher Couleur das positive Image des Begriffs „Kultur“ zunutze gemacht und rechtfertigen ihre Untaten mit dem Verweis auf ihre kulturellen Eigenheiten, die mit fremden Maßstäben nicht beurteilt werden dürften. Nur allzu häufig müssen universale Grundrechte daher gegen die Ansprüche von „Kulturen“ durchgesetzt werden. Dies zu tun, ist die oberste Verpflichtung eines liberalen demokratischen Rechtsstaats.

Fehlgeleiteter Multikulturalimus
Dass eine Frankfurter Richterin dies vergessen konnte, zeigt, wie weit das kulturrelativistische Denken unter dem Deckmantel eines falsch verstandenen „Multikulturalismus“ und einer irregeleiteten Vorstellung von „Integration“ bereits in das gesellschaftliche Bewusstsein durchgesickert ist. Es ist daher gut, dass eine Sprecherin des „Zentralrats der Muslime“ unzweideutig feststellte: "Die Richterin hätte nach der deutschen Verfassung urteilen müssen statt den Koran auszulegen."
Frauen, wie alle Menschen, vor Schlägen zu schützen, ist freilich wiederum nicht nur das Gebot einer spezifisch deutschen Rechtsauffassung oder „Leitkultur“. Es ist ein universales zivilisatorisches Grundgebot, dem sich die deutsche Rechtsprechung absolut verpflichtet fühlen muss."

http://www.welt.de/

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